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17. 03. 09

Die 1-Euro-Villa

Ein wahres Schmuckstück, und so nah vor meiner Tür.
Eigentlich sollte man da zuschlagen, oder?
Ich mein ... für 1 Euro ... da kann man ja nicht viel falsch machen ...

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Aurisa - 17. Mrz, 17:49

Ja aber Ratenzahlung ist leider nicht möglich ;)...

SabineD - 17. Mrz, 18:16

Der, der das Ding kauft, dem pump ich den Euro ;)
Es würde mich mal interessieren, ob man den Verkäufer auf den Preis festnageln kann, der ja ziemlich deutlich dasteht. Gaaanz unten steht zwar irgendwas von Verhandlungssache, aber ich erinnere mich, dass z.B. bei Ebay vor Jahren ein Verkäufer mal sehr bluten musste, weil sein Haus/Auto/Boot (was weiß ich) für ein paar Euro weggegangen ist und er es deswegen gar nicht hergeben wollte.
Was wiegt also vor Gesetz schwerer?
Aurisa - 17. Mrz, 18:20

Also wenn da nur das von einem Euro stünde... dann hätte man möglicherweise vor Gericht tatsächlich Chancen ;)...
Da dort eben auch noch das mit der "Verhandlungssache" steht...
Man soll in juristischen Dingen ja nie etwas ausschließen ;)... aber ich würde nicht damit rechnen, daß das Haus für einen Euro einklagbar ist ;)...
(Aber wenn man fies wäre könnte man es ja mal versuchen ;)...).
Filinchen (Gast) - 18. Mrz, 10:03

Ich glaube , daß Ebay ein anderer Schauplatz ist, eben kein Verkauf, sondern Versteigerung.
Dieser Tage las ich von einem miesen Verkaufstrick eines Schuhgeschäfts. Dort wurden Schuhe stark reduziert angeboten, wie ich meine mich zu erinnern, mit einem Schild über dem Verkaufssregal. An der Kasse wurde dann ein höherer Preis gefordert, angeblich zu Recht. Der an oder über der Ware angegebene Preis sei nur ein Verkaufsangebot oder so ähnlich wurde argumentiert, entscheidend sei, was an der Kasse gefordert wird. Die Kundin kaufte natürlich nicht und sah, wie der Verkäufer die Schuhe wieder zu dem Regal mit dem falschen Preis zurücktrug.
Ich meine, auch schon gelesen zu haben, daß man - wenn z. B. versehentlich falsch ausgezeichnet - auch kein Anrecht auf diesen Preis hat.

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